Geschäftsbereich Winterlinger Lichtanlagen (Wilan). Unser Service im Bereich Lichtanlagen (Wilan), Die Richtlinie für energiebetriebene Produkte schreibt für die Straßenbeleuchtung folgende Maßnahmen vor: Nicht effiziente Lampen werden stufenweise abgebaut, das heißt, sie dürfen nicht mehr vertrieben werden (Stand 10 / 2008).  2012 wenig effiziente Natriumdampfhochdrucklampen. 2015 Quecksilberdampflampen, Natriumdampfhochdruck Plug-in-Lampen. 2017 erhöhte Anforderungen für Halogen-Metalldampflampen, konventionelle Vorschaltgeräte. Die Anforderungen an den Betreiber steigen ständig. Oft ist mit der bestehenden Beleuchtung den EU-Richtlinien bis 2017 nicht mehr zu entsprechen. Es stellen sich für den Betreiber neue Fragen: Welche Leuchtmittel sind noch zulässig, welche Leuchten aus dem Bestand können rentabel umgerüstet werden, welche Leuchten müssen ausgetauscht werden. Gerne helfen wir Ihnen, diese Fragen zu beantworten. Fair - pünktlich - kompetent - zuverlässig zurück zur Startseite zurück Kontakt Fuhrpark Impressum
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