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Mietfahrzeuge
Mietbedingungen
Mietbedingungen für Hubarbeitsbühnen
§ 1 Preise
  1. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Erfüllt der Mieter die Voraussetzungen eines besonderen Tarifes nicht, ist der Normaltarif zu zahlen.
  2. Die in unserer Preisliste aufgeführten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
  3. Die Mietpreise für unsere Hubarbeitsbühnen gelten für Selbstabholer ohne Bedienungspersonal, Bedienungspersonal wird gegen gesondertes Entgelt zur Verfügung gestellt. Für jede angefangene Arbeitsstunde wird der volle Stundensatz berechnet. An- und Abfahrtszeiten des Bedienungspersonals gelten als Arbeitszeit. Der Einsatz unserer Transport-Kraftfahrzeuge wird gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Übernehmen wir die Abschrankung und/oder die Einholung behördlicher Genehmigungen, berechnen wir dafür die Stundensätze und entstehende Auslagen.
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©2007 Reibel & Kraus GmbH