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Mietfahrzeuge
Mietbedingungen
Mietbedingungen für Hubarbeitsbühnen
§ 14 Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Wenn bei zweiseitigen Handelsgeschäften in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eintritt, oder wenn wir nachträglich davon Kenntnis erhalten, dass sich der Mieter bei Vertragsabschluß in Zahlungsschwierigkeiten befunden hat und noch befindet, wird der Mieter, soweit er noch nicht geleistet hat, vorleistungspflichtig. Soweit Leistung unsererseits erfolgt ist, können wir sofortige Zahlung oder Sicherstellung unserer Ansprüche verlangen.
  3. Im Verzugsfalle stehen uns Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes zu. Weitere sich aus dem Verzug des Mieters ergebende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Nachweis keines oder wesentlich niedrigen Schadens obliegt dem Mieter.
  4. Zahlungsanweisungen, Forderungsabtretungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungs-Statt angenommen, und zwar unter der zusätzlichen Berechnung aller entstehender Kosten. Wechsel nehmen wir als Zahlungs- und Sicherungsmittel nur entgegen, wenn die Zahlungsfähigkeit des Mieters uns die Diskontierung ermöglicht. Sofern unsere Bank die Diskontierung des Wechsels ablehnt, hat sofortige Zahlung in bar zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen und Zahlungsanweisungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
  5. Wenn sich bei zweiseitigen Handelsgeschäften während der Laufzeit eines in Zahlung genommenen Wechsels die Vermögenslage des Mieters oder Akzeptanten verschlechtert, oder sich Umstände einstellen, die die Einlösung in Frage stellen, hat der Mieter auf unser Verlangen Barzahlung oder geeignete Sicherheit auch vor Beendigung der Laufzeit des Wechsels zu leisten. Nach Zahlung - auch der Kosten - oder Sicherheitsleistung gemäß § 232 BGB geben wir auf Anforderung den Wechsel zurück oder leisten Sicherheit für seine Einlösung.
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