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Mietbedingungen
Mietbedingungen für Hubarbeitsbühnen
§ 11 Abtretungsverbot, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
  1. Die Ansprüche des Mieters gegen uns jeder Art aus diesem Vertrag und aus unerlaubter Handlung sind nicht abtretbar.
  2. Das Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, wenn es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Der Mieter kann mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen uns gegenüber aufrechnen.
  4. Bei zweiseitigen Handelsgeschäften sind das Zurückbehaltungsrecht und die Befugnis zur Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist von uns anerkannt.
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