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Mietfahrzeuge
Mietbedingungen
Mietbedingungen für Hubarbeitsbühnen
§ 6 Mietzeit und Betriebsdauer
  1. Die Mietzeit ist die Zeitdauer von Beginn bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Sie wird bei Abschluss des Mietvertrages festgelegt.
  2. An- und Abfahrtszeiten gehören zur Mietzeit.
  3. Die Abholung und Rückgabe des gemieteten Geräts kann von Montag bis Freitag, jeweils von 7.00 bis 17.00 Uhr erfolgen.
  4. Die Mindestmiete ist 1 Stunde. Bei Halbtagesmieten gelten nachfolgende Zeiten von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr Montag mit Freitag. Bei Überschreitungen für Halbtagesmieten gelten die Tagesmietsätze.
  5. Den Tages-, Wochen- und Monatsmieten ist eine arbeitstägliche Betriebsdauer von zehn Stunden zugrunde gelegt. Zusätzliche Betriebsstunden sind gemäß unserer Preisliste zu vergüten.
  6. Abbestellungen müssen bei Mindest- und Tagesmieten 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit, in den übrigen Fällen 72 Stunden vor Beginn der Mietzeit schriftlich erfolgen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist die Miete bis zur Beendigung der Mietzeit zu bezahlen, es sei denn, das Gerät kann anderweitig vermietet werden.
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