§ 10 Sicherheitsleistung Der Mieter leistet uns für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag Sicherheit, indem er uns hiermit im Voraus seine Vergütungsansprüche gegenüber denjenigen Dritten bis zur Höhe eines Betrages von € 5000,-- je gemietetes Gerät abtritt, für die er mit den von uns gemieteten Geräten Leistungen erbringt. Wir nehmen die Abtretung an. |