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Mietbedingungen
Mietbedingungen für Hubarbeitsbühnen
§ 13 Rückgabe, Haftung des Mieters und Versicherung
  1. Das Gerät ist uns in gereinigtem Zustand an den Geschäftssitz Gronsdorfer Straße 22, 85540 Haar, zurückzubringen.
  2. Der Mieter hat uns bei der Rückgabe des Geräts Mängel, aufgetretene Störungen und Schäden am Gerät anzuzeigen. Der Mieter hat uns wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache schadlos zu stellen, wenn diese nicht auf den vertragsmäßigen Gebrauch zurückzuführen sind. Gibt der Mieter unsere Geräte in beschädigtem Zustand zurück, muss er beweisen, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat.
  3. Gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sind unsere LKW- und Anhänger- Arbeitsbühnen mit unbegrenzter Deckung (für die einzelne Person bis zu € 1 Mio.) gegen Personen-, Sach- und Vermögensschadenversichert. Weiter empfehlen wir dem Mieter eine Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare Geräte (ABMG) mit einem Selbstbehalt von € 1500,-- je Schadensfall bei uns abzuschließen. Den Selbstbehalt von € 1500,-- trägt der Mieter. Soweit uns vom Versicherer Versicherungsschutz gewährt wird, werden wir den Mieter nicht in Anspruch nehmen.
  4. Lehnt der Mieter die Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare Geräte (ABMG) (Zusatz - Maschinen- Versicherung) ab haftet der Mieter bei Unfällen grundsätzlich für alle durch den Unfall entstehenden Schäden am Mietgerät sowie für alle Schäden aus dem Ausfall des Gerätes.
  5. Der Mieter haftet jedoch für Schäden aller Art unbeschränkt, sofern er dies durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder den Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt, wenn der Mieter sich bei Unfällen nicht pflichtgemäß verhält.
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