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Mietbedingungen
Mietbedingungen für Hubarbeitsbühnen
§ 9 Haftung für sonstige Ansprüche
  1. Sonstige Ansprüche des Mieters, gleich welchem Rechtsgrunde, insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Haftungsausschluss für gewöhnliche Fahrlässigkeit gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten mit typischem Schadenseintritt. Soweit wir für gewöhnliche Fahrlässigkeit einzustehen haben, beschränkt sich die Haftung auf den Mietzins, bei einer Teilleistung auf den Mietzins für diese Teilleistung.
  3. Bei zweiseitigen Handelsgeschäften beschränkt sich der von uns zu leistende Schadensersatz in Folge Vorsatz oder grob fahrlässigen Verhaltens unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer leitenden Angestellten und eines vorsätzlichen Verhaltens unserer sonstigen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden der Höhe nach beschränkt auf den Mietzins.
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